CranachNet:Ermittlungen wegen falscher Renaissance-Gemälde: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 26. Mai 2016, 14:04 Uhr

Abbildungen von links nach rechts: (1) Ausschnitt aus der Zeichnung „Christus und die Ehebrecherin“, Frankfurt am Main, Städel, Inv. Nr. 15666. (2) Ausschnitt aus einer IRR-Aufnahme der Madonna mit Kind und Johannesknaben, Mannheim, Reiss-Engelhorn-Museen. (3) Ausschnitt aus der Madonna mit Kind, Karlsruhe, Kunsthalle, Kat. 1966, Nr. 108. (4) Ausschnitt aus dem Holzschnitt mit Martin Luther als Junker Jörg, Coburg, Kunstsammlungen der Veste Coburg, Inv. Nr. H.0064



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Ermittlungen wegen falscher Renaissance-Gemälde

In einer gemeinsamen Presseerklärung am 17. November 2014 gaben die Staatsanwaltschaft Passau und das Bayerische Landeskriminalamt Ermittlungen wegen falscher Renaissance-Gemälde bekannt:

Angeblich wurden in den vergangenen Jahrzehnten mindestens 40 gefälschte Gemälde der deutschen Renaissance auf den Markt gebracht und veräußert. So haben vermutlich mehrere Werke u. a. mit der Bezeichnung „Werkstatt / Umfeld von Lucas Cranach dem Älteren“ und Datierungen aus dem frühen 16. Jahrhundert teilweise für viel Geld den Besitzer gewechselt.

Als Schöpfer dieser Bilder wird ein Restaurator und Kirchenmaler aus dem Raum Passau vermutet, so die Anzeige, die bei den Kunstfahndern des LKA im vergangenen September einging. Dass es sich hierbei nicht um eine grundlose Anschuldigung handelt, lässt die Tatsache vermuten, dass die Meldung aus einem Kreis von Cranach-kundigen Kunsthistorikern stammt, der sich seit Jahren mit dem Werk des vermeintlichen Fälschers befasst.

Die Staatsanwaltschaft Passau, die die Ermittlungen leitet, führt nun ein Verfahren wegen Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug u. a. Neben dem Hauptbeteiligten werden drei weitere Personen als Beschuldigte geführt, da diese möglicherweise beim Absatz der Werke behilflich waren.

Der Verkauf der Objekte erbrachte zusammengenommen knapp 500.000 € und fand soweit überschaubar über verschiedene deutsche und ausländische Auktionshäuser statt. Gegen diese besteht nach bisherigem Ermittlungsstand kein Tatverdacht.

Nach mehreren vom Amtsgericht Passau angeordneten Hausdurchsuchungen kommt es nun auf die weiteren Ermittlungen an, ob sich der Verdacht letztendlich bestätigen lässt.

Zahlreiche Untersuchungen stehen noch aus und die bisherigen Beweismittel müssen eingehend ausgewertet werden.

„Sollte sich der Tatverdacht bestätigen, stellt dieser herausragende Fall, bei dem eine große Anzahl alter Werke namhafter deutscher Maler gefälscht wurden, einen Eingriff in die deutsche Kunstgeschichte dar“, so Peter Dathe, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes.

Quelle: polizei.bayern.de


Presseberichte:


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